Dennoch kommt es zum Magistratsbeschluß 150/90 über den Abriß des Objektes Haus der Technik Teil B. Daraufhin bringt Tacheles in letzter Minute einen Dringlichkeitsantrag in den 'Runden Tisch Berlin' ein. Durch ein einstimmiges Veto der vertretenen Bürgerrechtsparteien wird ein Aufschub dieser Entscheidung erwirkt.
Tacheles beauftragt die Erstellung neuer Gutachten über den Zustand des Gebäudes. Im Mai 1990 liegen die Ergebnisse von Materialprüfungen zur Bestimmung von Bausubstanz und Statik vor. Die Auswertungen übertreffen mit dem positiven Ergebnis alle Erwartungen. Im Oktober 1990 wird das Haus unter Denkmalschutz gestellt.